Schließzeiten:
Bedarfsgerechte Öffnungszeiten:
Für das Inanspruchnehmen der Betreuung innerhalb der bedarfsgerechten Öffnungszeit muss ein Nachweis seitens des Arbeitgebers erfolgen, dass kein Urlaub in dieser Zeit gewährt wird. Vordrucke bitte im Büro unserer Einrichtung, oder bei dem jeweiligen Gruppenerzieher abholen.